Zwiespalt zwischen Pflicht und Pflicht.
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Es ist bzw. war heute ein dreiundachzigster Geburtstag zu feiern – aber ich habe morgen und übermorgen Termine, zwingend wahrznehmende Termine, so daß ich nicht wirklich hinfahren konnte, ohne übergroßen Streß mit einer Rückfahrt zu haben. Es blieb daher bei einem Anruf zum Gratulieren. Am Wochenende bin ich dann woanders unterwegs.
Mit dieser Gewichtung (eigene Termine gehen vor) bin ich … Ich … — Immerhin könnte diese Geburtstag der letzte sein. Ich meine: Dreiundachzig, das ist ein ziemlich hohes Alter, auch heutzutage noch. Abgewogen habe ich, ob die Verschiebung der zwei zwingenden Termine möglich wäre, aber zumindest bei einem davon würde das auch wieder wochen- oder gar monatelange Wartezeit bedeuten. Und das, was am Wochenende ansteht, ist für mich wie Urlaub – und außerdem hat der Verein einen Vertrag über diesen Termin und ich mach das sowieso gerne und möchte das nicht versäumen und und und … „Zeitnahes” Nachfeiern ist also auch nicht praktikabel.
Zwiespältig war und ist das Ganze. Pflicht hier und Pflicht da. Selbstauferlegte Pflicht werte ich höher als andere. Ich habe ja mit äußeren Zwängen so meine Probleme. Aber ich weiß, daß das gute Gefühl bei den selbstbestimmten Ereignissen unter dem schlechten Gewissen leiden wird.
So eine Konditionierung aus jungen Jahren macht im Alter richtig Freude. Nicht.
Ich schleiche mich davon und sage Danke fürs Lesen.
P.S.: Am 10. Juli 2023 war ich zufrieden mit dem Versuch des Systemupgrades (funktionierte leider nicht), mit dem wiedergefundenen „Ulysses”, mit der vorbereiteten Musik.
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(Namensnennung, keine kommerzielle Verwertung, keine Veränderung).


Hättest du bei der Terminvergabe nicht erwähnen können, dass dieser Tag nicht geht?
Die Verfolgungsbetreuungsbehörde? Die reagiert bei sowas nicht (oder vielleicht nur mit Sanktionen).
Ach je….
So auf die Tour man hat ja Zeit (zu haben).