020.2026: Behördenirrsinn

Wo die linke Hand nicht weiß, was die rechte schon sortiert hat.

 

Noch vorm Dreikönigstag erhielt ich meinen Bescheid über die (Weiter-)Bewilligung von Bürger­geld nach SGB II einschließlich der Bewilligung der Nachzahlung gemäß Nebenkostenabrechnung als KdU. Schließlich hatte ich diese Nebenko­sten­ab­rech­nung schon mit dem Antrag auf Weiterbewilligung eingereicht. Am vergangenen Sonnabend kam die Aufforderung zur Mitwirkung: Es wurde die – im Bewilligungs­be­scheid bereits berücksichtigte – Nebenkostenabrechnung noch nicht eingereicht, das ist bis vorgestern zu erledigen, widrigenfalls die Leistungen gesenkt oder eingestellt oder oder oder. Kommt das nur mir durchaus unprofessionell und fehlerhaft vor?

In meiner Antwort an den zuständigen Haufen das zuständige Jobcenter äußerte ich zwei Bitten: Erstens mögen sie sich bitte meinen Bewilligungsbescheid vom [Datum] ansehen. Zweitens bitte ich um eine für mich nachvollziehbare Erklärung, wie es zur wahrheitswidrigen Behauptung des Nichtvorliegens meiner eingereichten Nebenkostenabrechnung kommen konnte und setzte dafür eine durch Datum bestimmte, ausreichende Frist.

Auf die Erklärung bin ich wirklich neugierig. Und: Nach Ablauf der Frist stelle ich unabhängig von einer Antwort Antrag auf vollständige Datenauskunft nach §85 SGB X und Art. 15 (1) und (3) DSGVO. Mal sehen …

 

Mit einem Danke fürs Lesen schleiche ich mich davon.

Der Emil

 


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Über Der Emil

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6 Kommentare zu 020.2026: Behördenirrsinn

  1. Nati sagt:

    Ach ja, so etwas können sie gut. Wir hatten solch einen Schmarn mal mit der Kindergeldkasse. Obwohl sie mir telefonisch bestätigte, dass alles vorliegen würde, wollte sie es erneut zugeschickt haben. Das Kind hätte ja seine Ausbildung mittlerweile abgebrochen haben können. 🙄 Seitdem schickte ich alles nur noch per Einwurf Einschreiben, damit sie nicht auch noch sagen können sie hätten das Unnötige nicht erhalten.
    Hauptsache andere melden 10 Kinder an und bekommen ohne eingehender Überprüfung auch noch das Kindergeld.

    • Der Emil sagt:

      Dein letzter Satz macht mir echt Bauchschmerzen …

      • Nati sagt:

        Warum?
        Wurde hier in meinem Bundesland nach einigen Jahren hier und da aufgedeckt.
        Die Dunkelziffer derer die Beziehen ohne wirklich ein Anrecht darauf zu haben ist sicherlich höher.
        Du kannst auch gerne den letzten Satz löschen wenn er dir Unrecht erscheint.

  2. Stefan Kraus sagt:

    Vielleicht kennst Du das, wenn man jahrelang mit zuviel Arbeit und zuwenig Personal unter Druck arbeiten muss, dazu vielleicht privat Probleme hast, gesundheitlich oder familiär, dennoch funktionieren musst, dabei älter wird und weniger belastbar, langsamer, … Vielleicht wäre bei einer höflichen persönlichen oder telefonischen Rückfrage ein „Oh, entschuldigen Sie das Versehen“ gekommen … Vielleicht kennst Du das, dass Menschen Fehler machen…

    • Der Emil sagt:

      Perönliche telefonische Rückfragen sind nicht möglich. Und all das, was Du erwähnst, kenn ich – nur darf mir als EHB nichts davon passieren, wenn ich nicht abgestraft werden will. Dieser Fehler kann schon von der dort verwendeten Software vermieden werden.

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