To get a Google translation use this link.
So neben dem Spiegel sitzend
warte ich, bis das Bild sich ändert,
und träume in der tiefstehenden Sonne.
Mein Haar schwingt in Wellenkreisen
(fast tanzt es auf der Wasserfläche)
bei jedem der stetig fallenden Tropfen.
Ein doppelter 28er nach Helmut Maier.

Wasserspielplatz am Gastronom. Die Anlage mit knapp kinderknietiefen Wasserbecken und einigen durch Kinder bewegbaren Elementen wurde vor etwa acht Jahren gebaut. Leider weiß ich nicht, wer diese Plastik schuf.
Der Verfasser des Blogs schleicht davon und dankt für’s Lesen.
P.S.: Positiv am 11. August 2012 war ein entspannter Tagesabschluß in der Badewanne.
© 2012 – Der Emil. Text & Bilder stehen unter der Creative Commons 3.0 Unported Lizenz
(Namensnennung, keine kommerzielle Verwertung, keine Veränderung).
225 / 366 – One post a day 2012 (WP-count: 138 words)


Emil, ich habe -heute müdigkeitsbedingt- noch nicht allzu viele Beiträge Deines Blogs gelesen.
Mir fiel aber bereits jetzt auf, dass Du (und mir persönlich gab dies ein angenehmes Gefühl) das, was Dich umgibt, sehenden Auges -im Wortsinn- wahrnimmst.
Ich finde es, obgleich ich es meist verstehen kann, irgendwie traurig, dass „Alltagsschönheiten“ oftmals so wenig Beachtung finden.
Im stetigen „hustle“ nach Erlangung von -uns meist aufoktroyierten- „must have’s“ verliert mensch für das Schöne, das ihn umgibt, ihn erfreuen kann und oft nichts kostet, häufig den Blick.
(Übrigens, ich bin so gar kein Freund von Anglizismen, daher die Hochkommata 😉 )
Oder er ist so belastet, dass er einfach kein Auge („keinen Kopf“) mehr hat für Angenehmes…was wiederum eine unschöne Spirale, die sich meiner Meinung nach nur weiter nach unten drehen kann, nach sich zieht.
Daher schlicht Danke.
Es war für mich ein schöner Tagesabschluß, dieses Bild sehen zu dürfen und es regte mich an, es Dir gleich zu tun, schöne (alltägliche) Dinge mit der Kamera festhalten zu wollen.
Diese muss aber zunächst zur Reparatur, schnarrende Geräusche (eben noch getestet) sind, glaube ich, kein gutes Zeichen….
Bade auch für mein Leben gern…
Wünsche einen schönen Sonntag, Petra
PS. Darf ich mal nach Deiner Meinung fragen? (Da Du heute wieder einen Brunnen neueren Datums zeigst),
Ich wurde darauf aufmerksam gemacht, das man das NICHT darf. Das Urheberrecht würde beim Künstler liegen…??? Gilt für Häuser, Kunstobjekte und überhaupt alles was nicht älter als 70 Jahre ist? Mir würde damit ein großer Bereich fehlen, über den ich immer wieder geren aus der Region hier berichte… Nerviges Thema so langsam…???
Was DAUERHAFT auf öffentlichem Grund steht oder von öffentlichem Grund aus (ohne Leiter u.ä.) fotografiert werden kann (auch eine besondere Dachkonstruktion, die ich von der Straße aus knipse), steht unter der sogenannten Panoramafreiheit. Da gibt es nichts, was mir das Ablichten verbietet und auch nichts, was mir daas Veröffentlichen verbietet. Die von mir fotorafierten Skulpturen stehen i.d. R. im öffentlichen Raum (und nicht auf öffentlich zugänglichem Privatgrund – dann gälte Hausrecht) oder aber ich habe die Genehmigung zum Fotografieren und Veröffentlichen. Etwas anderes wäre es noch, wenn ich komerzielle Absichten verfolgen würde. Aber: Es gibt kein Recht am Bild vom Eigentum – zumindest nicht, wenn es von öffentlichem Grund aus sicht- und fotografierbar ist. Aich wenn viele das gern hätten und sowas umzusetzen versuchen.
Der Wasserspielplatz mit allem Drum und Dran z.B. steht auf öffentlichem Grund.
Danke, lieber Emil!
Schönen Sonntag dir
Dina
Danke für die Antwort. Ich war verunsichert, weil man mich auf meinen letzten Brunnen ansprach…überhaupt ist da wohl wieder eine große Diskussion ? Ich war nur sehr überrascht, das ich keine modernen Gebäude und Kirchen mehr zéigen darf? Da würde das Urheberrecht des Architekten gelten?? (oder z.b. der Eifelturm darf NICHT beleuchtet gezeigt werden?) Soll auch für nichtkommerzielle Nutzung , z. B. im Blog gelten?)
Fotografieren darst Du alles. Veröffentlichen (und das ist es auch im Blog) eben nicht alles. Beim Eiffelturm ist es das Urheberrecht an der Lichtinstallation (denn die ist nicht dauerhaft), die das Zeigen von Bildern (genauer: das Veröffentlichen, denn mein privater Diaabend kann nicht untersagt werden, da ich das Bild ja durchaus aufnehmen darf) des BELEUCHTETEN Turms verbietet. Kirchen von außen: Kein Problem. IN Kirchen KANN sogar Fotografierverbot gelten (aber da hilft es immer, mit dem Pastor/Pfarrer zu reden).
Der Architekt ist zwar Urheber, hat aber – bei Bauten, die nicht nur kurzzeitig bestehen – nicht das „Recht am Bild der eigenen Sache“, solange dieses Bild von öffentlichem Grund aus aufgenommen wurde. Das gilt auch für den Künstler, der ein Denkmal, einen Brunnen, ein Grafitto schafft. Das heißt für genau diese Fälle (und natürlich für Deinen Brunnen): Veröffentlichung und sogar kommrezielle Verwendung ist erlaubt (z. B. als Ansichtskartenmotivbestandteil). Für KOMMERZIELLE Zwecke hole ich trotzdem IMMER eine „Genehmigung“ ein (Vertrag, schriftliches Einverständnis).
Nochmal: Wenn es von öffentlichem Grund aus geschieht (Achtung. Öffentlich ist nicht gleich „allgmein zugänglich“!), ist das Fotografieren immer erlaubt. In Schloß- und Tierparks u.ä. KANN Hausrecht und damit Fotografier- und/oder Veröffentlichungsverbot bestehen
Vielen DANK!!!
Naja, ich bin aber weder Rechtsverdreher noch Richter. Hab also nur wiedergegeben, was ich über dieses Thema weiß (u.a. von einem fotografierenden Anwalt).
Ich finde es immer wieder beruhigend auf sich bewegendes Wasser zu sehen. Es ging bei der Aufnahme ja wohl um die Plasiken, aber mir ist eben aufgefallen, das ich die Plastiken wegscrolle um nur das Wasser im Blick zu haben. Gefällt mir sehr gut. Danke Emil
LG Gabi
Ich habe überlegt, ob ich ein Bild ohne die Figuren nutze oder eine mit ihnen. Da es ums Sitzen am Wasser geht, wars dann nicht diese hier:
Verspieltes Wasser, das mag ich.
Ein Blick auf Wasser – ob nun fließend oder nicht – ist so unendlich beruhigend für mich.