2023/129 – Niegelnagelneu


Elektronik, Bauchgefühl, Ausweis, sonderbare Regelungen.

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Für einige Wochen war ich mit abgelaufenem bzw. vorläufigem Personal­aus­weis unterwegs. Nun habe ich wieder einen „normalen”, der meiner Meinung nach allerdings auch wieder nur ein vorläufiger ist, denn: Gültig ist der nur für kurze Zeit, für nur 10 Jahre – Achtung! – ab Antragdatum. Es ist hierzulande gesetzlich vorgeschrieben, daß Mensch einen Personalausweis oder Reisepaß (mit Meldebestätigung) haben muß. Warum muß ich dafür zahlen? Und warum für die Steueridentifikationsnummer nicht? (Oh, hoffentlich habe ich damit keine schlafenden Hunde geweckt.) Also werde ich in 9 Jahren und 10 Monaten wieder bezahlen müssen. Die derzeit 37,00 Eu Gebühren dafür sind im Bür­gergeld zwar nicht aufgeführt oder vorgesehen, müssen aber regelmäßig aus diesem gedeckt werden. (Sie könnten nach PAuswGebV §1 Abs. 6 für be­dürf­tige Personen vermindert oder gar nicht erhoben werden, aber hierzustadt …)

Moment: 10 Jahre soll nur vorläufig sein? Natürlich, denn dauerhaft sind 10 Jahre nun weiß Gott nicht! Und warum wird in meinem Fall ein Paßbild mit Kopftuch nicht zugelassen, das ohne Kopftuch aber schon? Auf beiden trage ich nämlich meinen wirr aussehenden Vollbart; eine Rasur würde mein Aussehen wesentlich deutlicher verändern als das getragene Kopftuch! Mich wird man nicht sehr häufig barhäuptig antreffen, und das Bild soll mich doch so zeigen, wie ich aussehe? Und warum muß das ein „Online”-Ausweis sein, wenn ich mit absoluter Sicherheit sagen kann, daß ich diese Funktion nie nutzen und das Teil nur elektronisch abgeschirmt (in einer kleinen Blechschachtel) herumtragen werde?

Paranoid? Ich?

Tatsächlich ja. Wer – ohne physischen Kontakt – Daten aus meinen Plastekarten auslesen kann (und das ist technich recht einfach), kann diese dann auch nutzen. Es sind auch und gerade auf dem Ausweis Daten gespeichert, die ich ohne wichtigen Grund nicht preisgeben werde (darum die Blechschachtel, ein Faradayscher Käfig). Das kann ich rational nicht vollständig begründen, aber es beruhigt mein Bauchgefühl ungemein. Ich bin eben – wie alle Menschen – keine rein rationale Entität.

Sagte ich es schon? Ich habe wieder einen gültigen Personalausweis (und ich diskutiere nicht darüber, warum der „Personalausweis” heißt). Bedauert habe ich es sehr, daß ich den vorläufigen weder gescannt noch fotografiert habe, denn der wurde eingezogen und zerschnitten.

 

Ich schleiche mich davon und sage Danke fürs Lesen.

Der Emil

 

P.S.: Am 9. Mai 2023 war ich zufrieden mit den erledigten Haushaltsdingen, mit dem abgeholten Ausweis, mit Bockwurst und Kartoffelsalat zum Abend.

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Über Der Emil

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16 Kommentare zu 2023/129 – Niegelnagelneu

  1. Nati sagt:

    Als ich neulich mit meinen Jüngsten, er wird bald 18, seinen neuen Ausweis beantragte, fragte er mich warum man dafür zahlen müsse wenn er Pflicht ist und nur 6 Jahre Gültigkeit hat. Auch fand er es von dem „Sachbearbeiter“ unmöglich mit einem Hoddy dort zu sitzen, wenn man für die Stadt arbeitet.
    Recht hat er, mit seinem kritischen Denken in jungen Jahren.

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