Nur mit gültigem Termin
(oder: Mit den eigenen Waffen schlagen Teil 2)
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Gestern war ich in meiner Eigenschaft entsprechend § 13 (4) SGB X mit einem Bekannten im Jobcenter hier in Halle (Saale) unterwegs. Daß Bürokratie und Bürokrartistik mitunter seltsame Blüten treiben, weiß ich. Aber seit gestern frage ich mich, was ein “gültiger Termin” ist.
Trotz alles Nachdenkens kam ich zu keinem befriedigen Ergebnis. Also: Das Procedere ist bekannt?
Bitte um Erklärung eines in Ihrer Behörde verwendeten Begriffs und der zugehörigen Vorgehensweise, hilfsweise Auskunftsverlangen nach § 1 (1) IZG-LSA zum angeführten Sachverhalt – mit Frist bis zum 10.9.2011 (Eingang hier)
Guten Tag, Frau Xxxxxxx. (Die Geschäftsführerin!)
Am 2. August d. J. war ich in meiner Eigenschaft entsprechend § 13 (4) SGB X wiedereinmal im Jobcenter unterwegs. Dabei fielen mir an mehreren Bürotüren Zettel mit folgendem Text auf (ich zitiere wörtlich, Fotos zur Dokumentation sind vorhanden):
Wir bitten Kunden ohne einen gültigen Termin sich zunächst in der Eingangszone in der Neustädter Passage 3 zu melden.
Vielen Dank.Dazu ergeben sich für mich folgende Fragen:
a) Was bitte ist ein “gültiger Termin”?
b) In welchen Gesetzen, Ver- und Anordungen, Durchführungsbestimmungen, Handlungs- und Geschäftsanweisungen bzw. Anweisungen der Geschäftsführung wird der Begriff “gültiger Termin” mit welchen Wortlauten bestimmt und erklärt und seine Nutzung mit welchem Wortlaut veranlaßt?
c) In der Neustädter Passage 3 befinden sich meines Wissens mehrere Eingangszonen (mindestens drei). Welche dieser Eingangszonen muß aufgesucht werden?
Ich bitte um ihre erklärende Antwort bis zum 10.9.2011. Sollten Sie sich außerstande sehen, mir eine Erklärung zu liefern, so ist dieses Schreiben gleichzeitig Auskunftsersuchen nach § 1 (1) IZG-LSA, für dessen Erledigung ich Ihnen ebenfalls Frist bis zum 10.9.2011 (Eingang hier) einräume. Nach Verstreichen dieser Frist werde ich mich bezüglich der Begriffsbestimmung an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg und wegen Verstoßes gegen das IZG-LSA an der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, Herrn Dr. Harald von Bose, wenden.
Sollte es allerdings auch ihrerseits Zweifel an der Zulässigkeit und/oder hinreichenden Bestimmbarkeit bzw. Verständlichkeit geben, so sind meine Anfragen damit hinfällig. In diesem Fall bitte ich Sie, die Entfernung dieser Zettel zu veranlassen und mich darüber bis zum 10.9.2011 zu informieren.
Unterschrift
So. Auch auf die Antwort bin ich gespannt.
Der Verfasser des Blogs schleicht davon und dankt für’s Lesen.
P.S.: Positiv am 2. August 2011 war der gutgelaunte Mitarbeiter im Jobcenter und die mir vom Jobcenter gegebene Steilvorlage für ein wenig Bürokratiebekämpfung.
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…das ist Jazz… meine ungültige Antwort…. klasse…
Herrlich! Ich bin entzückt. Güldet das?
fast bedaure ich ein bißchen, dass ich nicht ins Jobcenter muss. Überhaupt Jobcenter? Wieso hat das eigentlich einen Englischen Namen? Will man damit verschleiern, worum es da eigentlich geht? Glauben die wirklich, dass deren Klientel zu doof ist, zu wissen, was ein job ist, weil die ja alle Russisch gelernt haben? Stammt diese Wortkreation von einem Wessi?
Nun, die Bezeichnung „ARGE“ für die Verfolgungsbetreuungsbehörde war zu offensichtlich, und so hat man ihre Verrfassungswidrigkeit nicht zu ihrer – der Verfolgungsbetreungsbehörde – Beseitigung genutzt, sondern flugs das Grundgesetz und den verhaßten Namen geändert.
Wahrscheinlich ist dieser denglische Neusprech „Jobcenter“ im Rahmen einer viel Millionen Euros kostenden Studie einer Unternehmensberatung vorgeschlagen worden; damit hat man ja auch – man beachte dieSapir-Whorf-Hypothese, nach der Sprache das Denken kausal beeinflußt – die Wirklichkeit besser abgebildet als bisher: Es gibt keine Arbeit zu vermitteln, sondern bestenfalls einen „Job“ (Blow-? Scheiß-?), und es ist kein Amt und keine Behörde, sondern ein „Center“ (wie die Shopping Center, in denen es massenhaft Ramsch gibt, aber nicht wirklich viel Sinnvolles).
Oh ja, manchmal glauben die das. Ich las gerade ein Buch, als ich aufgerufen wurde. Der „Mitarbeiter“ schaute auf mein Buch und meinte: „Sie (langgezogenes iiiii) lesen Hermann Hesse?“ Ich konnte nur noch fauchen: „Ja, ich kann lesen.“
Liebe Grüße von der Gudrun
Wie diese gültigen Kunden wohl aussehen? Ob es Erleuchtete sind?
ja, das ist doch wohl klar. Also, ein gültiger Termin ist ein Termin, der nicht schon vorher abgesagt wurde. (H)
Warum auch immer. hm.
Das sagt keine Termine ab. Das wäre doch dem sehr geehrten Kunden gegenüber zu viel der Ehre. Vor anderthalb Monaten hatte ich einen Termin, nach Herumfragen habe ich heraus bekommen, der Fallmanager sei erst zwei Tage nach dem anberaumten Termin aus dem Jahresurlaub zurück. Einmal dürfen Sie raten wer eine Leistungsminderung wegen Nichteinhaltung einer Einladung bekommen hat. Tipp: der „Fallmanager“ wars nicht.
Komisch, ich dachte immer Termin ist Termin.
Aber da liegen wohl andere Ansichten vor.
Schon eigenartig, wie man manchmal veräppelt wird.
Bin auch auf die Antwort gespannt.
Auf die Erklärung bin ich gespannt. „Ungültiger Termin“… tststs…
Wunderbarerweise ist sehr vieles mittlerweile nicht mehr gültig, was früher gültig war. Auch die gegenwärtigen Gültigkeiten der beschriebenen Art werden hoffentlich bald abgenutzt und überwunden sein – viele Grüße von http://flickrcomments.wordpress.com/2011/08/03/berlin-wall-50th-anniversary/
Ein wichtiges Hinweisschild fehlt in den Argen noch, es ist sinnigerweise am Eingang anzubringen:
„Menschenwürde ist an der Garderobe abzugeben“
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