Wenn es eingeführt wird, dann …
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Es wird ja überall darüber geschrieben, und heute muß auch ich es tun …
… werden einige Blogger ihren Blog schließen müssen. Wieso? Naja, weil dann schon das Zitieren kürzester Textschnipselchen zu einem Verütungsanspruch für denjenigen führen würde, von dem man zitiert. Wieso das? Dann lest mal etwas mehr nach über den Entwurf für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Eine Verlinkung zu einem online veröffentlichten Artikel einer Zeitung wäre dann – je nach Gestaltung des Links – schon sehr grenzwertig.
Nun veröffentlichen Zeitungen durchaus auch Dinge, die ich schon kenne. In der Mitteldeutschen Zeitung zum Beispiel stehen immer wieder Haushalts- und Gartentips. Am 5. Juli 2012 gab es so einen Artikel zum Schneiden von Oleanderstecklingen. Ich liebe Oleander (habe zur Zeit aber keinen).
Wenn ich jetzt einen Text darüber schriebe, daß man Oleanderstecklinge am besten im Sommer schneidet, daß man dazu am besten junge Triebspitzen ohne Knospe oder Blüte benutzt und die abgeschnittenen Triebe als Nicht-Profi in ein Gefäß mit Wasser stellen soll, bis sie Wurzeln haben: Dann könnte ein eine Suchmaschine bedienen könnender Redakteur oder sonstiger Mitarbeiter des Verlages meinen Blog finden. Einfach, weil der Satzteil «junge Triebspitzen ohne Knospe oder Blüte» in besagtem Artikel ebenso wortwörtlich zu finden ist wie in meinem, von mir selbst geschriebenen und auch selbst verfaßten Text über die Oleandervermehrung.
Und wenn es ein Leistungsschutzrecht gäbe, so könnte jetzt der Verlag hergehen und mir einen Verstoß gegen dieses Recht vorwerfen. Damit wäre ich nicht nur verpflichtet, eine entsprechende Vergütung an den Verlag zu zahlen. Es käme auch zu kostenpflichtiger Abmahnung, Gerichtsverfahren, Geldstrafe usw. usf.
Oh, das sei zu weit hergeholt? Wieso?
Die “Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht” hat einige Möglichkeiten (des Mißbrauchs) eines solchen Leistungsschutzrechts beschrieben. Lest euch ein in die Thematik, wenn ihr weiterbloggen wollt.
So. Seit 2009 wird schon hin und her gezerrt an diesem Brocken. Vielleicht ergeht es dem Leistungsschutzrecht ja wie ACTA und es fällt durch … Aber nur darauf hoffen reicht nicht. Es muß etwas dagegen getan werden. Übrigens: Das hier sind nur meine ganz eigenen, ganz privaten Gedanken zum Leistungsschutzrecht. Sie sind vielleicht übertrieben.
Der Verfasser des Blogs schleicht davon und dankt für’s Lesen.
P.S.: Positiv am 6. Juli 2012 war der Besuch im Rauschickermann zur Irish-Dance-Vorführung und auf dem Uni-Campus (tolle Werberbegeschenke bekommen).
© 2012 – Der Emil. Text & Bilder stehen unter der Creative Commons 3.0 Unported Lizenz
(Namensnennung, keine kommerzielle Verwertung, keine Veränderung).
189 / 366 – One post a day 2012 (WP-count: 430 words)


Herzlichen Dank, lieber Emil!
Oh. Wofür denn? Du mußt übrigens noich einen Kommentar editieren …
Heißt das dann, dass das GnBK seine Blogs einstellen müsste?
Das glaube ich nicht. Jetzt wir fast vier Jahre drum gestritten: es wird hoffentlich nie eingeführt.
Außerdem: Ob ich in meinem Beispiel wirklich bestraft werden würde, ist (noch) nicht klar, denn es geht im LSR um gewerbliche Nutzung – aber wenn die einmal unterstellt ist,dann läuft die Maschinerie und ich muß mich dagegen (evtl. teuer) zur Wehr setzen.
Soll heißen, ich habe etwas schwarzgemalt …
Reblogged this on Blog des Germanys next Bundeskabinetts und kommentierte:
Danke, bester Emil und Germanys next Datenschutzbeauftragter …
ein sehr weites Feld… LG, P.
Danke, Emil, für die so konkreten Infos – ich muss mich auch mal ausführlich damit beschäftigen – oder ich höre auf, wenn ich drei Jahre voll habe, das reicht doch dann. Muss ich mal sehen und dann entscheiden.
Aufhören???
Oh je … Und ich habe gestern Abend erst einen neuen Blog für die Radiosendung registriert … 😉
Ich hoffe, dass es genauso durchfällt wie ACTA und ich hoffe, dass wirklich viele lesen und alle Bestrebungen dagegen nicht gleichsetzen mit einem „Abschaffen des Urheberrechtes“.
Ja, liebe Gudrun, ich halte es auch für wichtig, dass das Urheberrecht bestehen bleibt, aber ich gebe Emil recht, es fragt sich, in welcher Form. Bringen wir es doch auf die Formel: „Ohne Urheberrecht keine Kultur, mit Leistungsschutzgesetz auch keine Kultur“. Es ist eine Frage, ob wir unsere Kreativität nur noch unveröffentlicht unter Freunden frönen oder ob wir wie bislang unsere Ideen öffentlich verbreiten können, ohne zum Ruin verklagt werden.
Danke, lieber Emil, dass du dieses wichtige, für „freie“ Autoren wie mich existenzielle Frage hier angeschnitten hast. Und was kann man tun?
Schönes Wochenende und liebe Grüße von
Klausbernd und seine gar nicht mehr kichrigen Buchfeen Siri und Selma
Ich stimme dir voll zu, mein Lieber.
och nee, stöhnt es laut in mir… noch mehr Regel, noch mehr Gesetz, wem dient das? mir nicht und wenn du weißt wo ich etwas gegen diesen Unsinn tun kann, dann lass es mich wissen. urheberreichte sind eins, das andere sind Regeln, die kein Mensch braucht!
danke für diesen Artikel und sei herzlichst gegrüßt
Gerade in der taz.de gelesen … plausibel in der Logik und kluge Analysen … noch darf ich ja zitieren: „Printverlagen ist viel zuzutrauen […] wenn man den banalen Umstand bedenkt, dass eine Zeitung über Kultur nur berichten kann, weil diese jemand produziert hat, ist so ein Verhalten gegenüber einem Künstler natürlich schäbig. Verlage haben auch keine Skrupel, freie Journalisten mit Knebelverträgen dazu zu zwingen, ihnen das Recht einzuräumen, Texte beliebig weiterzuverkaufen, ohne dass die Urheber dafür zusätzlich honoriert werden. Diverse Gerichte halten die Praxis für rechtswidrig, doch das kümmert die Verlage nicht. Manche Manager erwecken heute den Eindruck, dass sie sich für irgendwas mit Medienwirtschaft nur deshalb entschieden haben, weil sie für eine anständige kriminelle Karriere zu hasenfüßig waren beziehungsweise sie dafür schwerlich das Plazet des Herrn Schwiegervaters bekommen hätten. Den Verlegern sei es mit dem Entwurf gelungen, „ihre Kanonen auf die von ihnen ohnehin ungeliebte Nebenöffentlichkeit im Netz“ zu richten, schreibt der bloggende Rechtsanwalt Udo Vetter. Mittelfristig dürften sie die Kanonen auf sich selbst gerichtet haben. Schließlich schwächt das Gesetz die Verbreitung ihrer eigenen Produkte, nicht zuletzt die Präsenz in sozialen Netzwerken. […]“ (Hervorhebungen von mir)
09.07.2012
Die Verleger schwächen die Verbreitung ihrer eigenen Produkte
Ins eigene Knie
Kommentar von René Martens
Also hebeln wir dann die um ihre Pfründe fürchtenden Printverlage mittels einer speziellen Software „namens FreeNews formiert, das mit einer Software deutsche Zeitungsmeldungen so umschreibt, dass die Originalquellen nicht mehr erkennbar sind.“
In diesem Sinne … bloggen wir erst mal weiter wie bisher …
LG von hier aus